Photovoltaikanlage
Wie funktioniert eigentlich eine Photovoltaik-Anlage?
Eigentlich ganz einfach: Sonnenenergie wird in den Solarzellen (Photovoltaik-Module) durch den photoelektrischen Effekt in Strom umgewandelt. Über einen Wechselrichter wird dann Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt, der direkt im Haus genutzt werden kann. Ein Stromzähler zeigt Ihnen an, wieviel Strom Sie erzeugt haben.
Ein optionaler Stromspeicher sorgt zudem dafür, dass tagsüber erzeugter Solarstrom auch nachts genutzt werden kann. So profitieren Sie von Ihrem selbsterzeugten Strom auch dann, wenn mal nicht die Sonne scheint. Und sollte Ihre Photovoltaik-Anlage einmal mehr Strom produzieren, als Sie benötigen, können Sie jederzeit die Überschüsse ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Somit profitieren alle von Ihrer erneuerbaren Energie.
Wie funktionert denn das jetzt eigentlich alles mit dem erzeugten Strom???
Strom erzeugen, Strom verkaufen, Steuern bezahlen
Da Sie Strom produzieren und in das öffentliche Netz einspeisen und verkaufen, gelten Sie als Unternehmer. Das können Sie nicht ändern!
Sie können sich aber entscheiden, welche Art von Unternehmer Sie sein möchten.
Es gibt die Regelbesteuerung und die Kleinunternehmerregelung. Nach der Installation der PV Anlage müssen Sie sich entscheiden, welche Regelung Sie wählen möchten.
Grob gesagt bedeutet die Kleinunternehmerregelung das Sie nichts mit Steuern zu tun haben, weder für den verkauften Strom, noch für den selbst verbrauchten Strom.
Allerdings: Sie erhalten auch nicht die Umsatzsteuer (Mehrwersteuer, kurz MwSt) vom Finanzamt wieder, die Sie für den Kauf der PV Anlage bezahlt haben.
Bei der Regelbesteuerung erhalten Sie die Umsatzsteuer für den Kauf der PV Anlage vom Finanzamt wieder. Sie müssen dann aber die nächsten 2 Jahre monatlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben. In den darauffolgenden Jahren nur 1x jährlich. Auf den verkauften Strom müssen Sie Umsatzsteuer abführen.
Jetzt wird es aber Interessant:
Nach 5 Jahren können Sie von der Regelbesteuerung wieder in die Kleinunternehmerregelung wechseln.
Ab da an haben Sie nichts mehr mit der Steuer zu tun.
Wann lohnt sich was?
In der Regel, wie man so schön sagt, sollte man immer die Regelbestuerung wählen und nach 5 Jahren in die Kleinunternehmerregelung wechseln.
Beispiel:
MwSt Ihrer gekauften Anlage = 4000 € erhalten Sie wieder vom Finanzamt
monatlich verkaufter Strom 100 € -> Sie zahlen 19 € MwSt an das Finanzamt.
19 (€) x 12 Monate = 228 € MwSt im Jahr
228 € MwSt Jahr x 5 Jahre = 1140 €
4000 € -1140 € = 2.860 €
Sie haben also insgesamt über die 5 Jahre 2.860
€ gespart. Da lohnt sich der Aufwand der Regelbesteurung doch.
Und als kleiner Hinweis: Ihre Bank möchte die Rückzahlung der 4.000 €
vom Finanzamt nicht wieder haben. Oder Sie leisten damit eine Einmahlzahlung zur tilgung Ihres Kredites der PV Anlage ab.